ArbG Hamburg, vom 09.12.1971 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 348/71
LAG Hamburg, vom 04.01.1974 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 32/72
Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld
BAG, Urteil vom 12.02.1975 - Aktenzeichen 5 AZR 117/74
DRsp Nr. 2007/24758
Urlaub: Anrechnung bisher gezahlter Urlaubsgelder auf tarifliches Urlaubsgeld
»Gibt ein Tarifvertrag einen Anspruch auf ein tarifliches Urlaubsgeld und bestimmt zugleich, daß darauf Urlaubsgelder angerechnet werden, soweit sie bisher betrieblich gezahlt werden, so erfaßt diese Anrechnungsvorschrift nur solche betriebliche Leistungen, die mit dem Zweck des zusätzlichen tariflichen Urlaubsgeldes ganz oder wenigstens annähernd übereinstimmen. Ein betriebliches Urlaubsgeld, das bei - entschuldigten wie unentschuldigten - Fehltagen je Fehltag um 4 % gekürzt wird, ist deshalb auf das tarifliche Urlaubsgeld nicht anzurechnen.«