ArbG Düsseldorf, vom 24.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 8489/89
Urlaub: Geldersatz oder Nachgewährung von Urlaub
LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.08.1995 - Aktenzeichen 12 Sa 833/95
DRsp Nr. 2002/8653
Urlaub: Geldersatz oder Nachgewährung von Urlaub
1. Der Schadenersatzanspruch nach § 280 Abs. 1BGB richtet sich auf Geldersatz, nicht auf Naturalrestitution (allg. M.). Daher ist aus dieser Vorschrift ein Anspruch auf Ersatzurlaub nicht begründbar (a.A. BAG, Urteil vom 19.01.1993 - 9 AZR 53/92 - AP Nr. 20 zu § 1 BurlG - DRsp-ROM Nr. 1993/3374 -).2. Der in § 46 Abs. 1 Unterabsatz 4 BMT-G II bestimmte Urlaubsverfall erfasst nicht Urlaub, den der Arbeitnehmer rechtzeitig verlangt und dessen (mögliche) Gewährung der Arbeitgeber zu Unrecht abgelehnt hat.