LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.03.1996
16 Sa 1588/95
Normen:
BErzGG § 17 Abs. 2, Abs. 3 ; BurlG § 7 Abs. 3, Abs. 4 ;
Fundstellen:
LAGE § 17 BErzGG Nr. 2
NZA-RR 1996, 326
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 31.10.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1855/95

Urlaub: Verfall des infolge Erziehungsurlaubs nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.1996 - Aktenzeichen 16 Sa 1588/95

DRsp Nr. 2002/8617

Urlaub: Verfall des infolge Erziehungsurlaubs nicht in Anspruch genommenen Erholungsurlaubs

1. Mit der Sonderregelung in § 17 Abs. 2 BErzGG soll sichergestellt werden, dass die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub unter keinen Umständen zu einem Verfall des Erholungsurlaubs führt. 2. Dies gilt auch dann, wenn es sich um Erholungsurlaub handelt, der bereits wegen eines früheren Erziehungsurlaubs übertragen worden war und wenn sich während des Übertragungszeitraums erneut ein Erziehungsurlaub anschließt. 3. § 17 Abs. 2 BErzGG unterscheidet nicht danach, wann der Erholungsurlaub entstanden ist, sondern stellt darauf ab, ob ein vor dem Beginn des Erziehungsurlaubs noch zustehender Erholungsurlaub wegen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub nicht mehr genommen werden konnte.

Normenkette:

BErzGG § 17 Abs. 2, Abs. 3 ; BurlG § 7 Abs. 3, Abs. 4 ;

Hinweise: