Die Klägerin ist am 12. Juni 1927 geboren. Seit 17. April 1961 war sie als Verkäuferin im Betrieb der Beklagten beschäftigt. Als Teilzeitkraft verdiente sie zuletzt 1.068,-- DM brutto monatlich. Auf das Arbeitsverhältnis war der Manteltarifvertrag vom 1. Januar 1986 für die Mitarbeiter der co op Unternehmen (Einzelhandelsbereich) - im folgenden
"Vorruhestand
§ 9
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