LAG Düsseldorf vom 05.05.1971
Sa 37/61
Normen:
BUrlG § 11 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 1971, 1431
DRsp VI(604)39Nr. 5

Urlaubsentgelt: Bemessung - Rückzahlung zuviel gezahlten Urlaubsentgelts

LAG Düsseldorf, vom 05.05.1971 - Aktenzeichen Sa 37/61

DRsp Nr. 1996/18989

Urlaubsentgelt: Bemessung - Rückzahlung zuviel gezahlten Urlaubsentgelts

Auch außerhalb des Anwendungsbereichs des § 5 Abs. 3 BUrlG ist die Rückforderung zuviel gezahlten Urlaubsentgelts ausgeschlossen und kann einzelvertraglich nicht vereinbart werden.

Normenkette:

BUrlG § 11 Abs. 1 ;

Hinweise:

Ebenso ArbG Berlin, DB 1977, 1657. Rückforderung ist dagegen möglich: bei falscher Berechnung, bei zulässigem Widerruf eines bereits angetretenen Urlaubs, im Falle des erschlichenen Urlaubs - LAG Baden-Württemberg, AP § 11 BUrlG = DB 1970, 1279, unter Berufung auf BAG (Vor Inkrafttreten des BUrlG), AP § 611 BGB Urlaubsrecht = DB 1960, 329, wo das BAG auch von der Zulässigkeit einzelvertraglicher und tariflicher Rückzahlungsvereinbarungen ausging.

Fundstellen
DB 1971, 1431
DRsp VI(604)39Nr. 5