LAG Düsseldorf - Urteil vom 28.07.1994
12 Sa 637/94
Normen:
AFG § 112 ; BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 1 ;
Fundstellen:
LAGE § 11 BUrlG Nr. 8
SpuRt 1994, 193
Vorinstanzen:
ArbG Mönchengladbach, vom 09.03.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2488/93

Urlaubsentgelt: Berechnung im Profi-Fußball

LAG Düsseldorf, Urteil vom 28.07.1994 - Aktenzeichen 12 Sa 637/94

DRsp Nr. 2002/8714

Urlaubsentgelt: Berechnung im Profi-Fußball

1. Wird mit einer Vergütungsleistung nur tatsächliche Arbeit vergütet, ist sie bei der Berechnung des für den gesetzlichen Mindesturlaub auch dann zu berücksichtigen, wenn sie nur gelegentlich oder einmal im Jahr anfällt. Dabei ist für die "Jahresprämie" - abweichend von § 11 Abs. 1 BUrlG - ein Referenzzeitraum von einem Jahr zugrunde zu legen. 2. Die Vergütungsleistung ist zu berücksichtigen, wenn sie erarbeitet und im Referenzzeitraum zu beanspruchen ist. Darauf, ob sie ihm in diesem Zeitraum auch zugeflossen ist, kommt es nicht an. Soweit das Bundessozialgericht bei der Berechnung des Arbeitslosen- und Krankengeldes das "Zuflussprinzip" vertritt, wird dieser Auffassung für § 11 BUrlG nicht gefolgt.

Normenkette:

AFG § 112 ; BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 1 ;

Hinweise: