LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 09.12.2011
10 Sa 278/11
Normen:
BUrlG § 13 Abs. 2; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV vom 04. Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007) § 8;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 13.01.2011 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 306/10

Urlaubsentschädigung; Anspruch gegen Urlaubskasse bei fehlender Beitragsdeckung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.12.2011 - Aktenzeichen 10 Sa 278/11

DRsp Nr. 2012/8527

Urlaubsentschädigung; Anspruch gegen Urlaubskasse bei fehlender Beitragsdeckung

Einem langzeiterkrankten Arbeitnehmer steht gegen die ULAK-Bau kein Urlaubsentschädigungsanspruch zu, wenn keine Beitragsdeckung vorliegt (Anschluss an LAG Berlin-Brandenburg 09.03.2011 - 24 Sa 2315/10 -).

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 13. Januar 2011 - 5/11 Ca 306/10 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 13 Abs. 2; Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV vom 04. Juli 2002 in der Fassung vom 20. August 2007) § 8;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, über einen für das Jahr 2008 für 5 Urlaubstage bereits gezahlten Urlaubsvergütungsanspruch hinaus eine Urlaubsentschädigung für 25 Urlaubstage zu gewähren.

Der Kläger ist als Baufachwerker bei der Firma A., einem Betrieb des Baugewerbes, beschäftigt. Im Jahr 2008 war er ab dem 07. Januar 2008 bis zum Jahresende fortdauernd arbeitsunfähig erkrankt. Der Jahresbruttolohn des Klägers im Jahr 2008 betrug einschließlich der Entgeltfortzahlung insgesamt Euro 4.805,65.