Der Antrag des Beklagten auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Berufungsverfahrens gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 22.01.2019 -
zurückgewiesen.
I.
Der Beklagte begehrt Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts, mit dem der Klägerin aus übergegangenem Recht Schadenersatz und die Feststellung der Einstandspflicht für ein Unfallereignis ihrer Versicherten während einer von dem Beklagten angebotenen Segway-Tour zugesprochen wurde.
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