Hessisches Landessozialgericht - L 8 KN 13/04 - 16.12.2004,
SG Gießen, vom 25.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KN 5/04
Verbot rückwirkender belastender Gesetze im Fremdrentenrecht
BSG, Urteil vom 21.06.2005 - Aktenzeichen B 8 KN 1/05 R
DRsp Nr. 2005/21054
Verbot rückwirkender belastender Gesetze im Fremdrentenrecht
1. Allein zwingende Gründe des gemeinen Wohls oder ein nicht oder nicht mehr vorhandenes schutzwürdiges Vertrauen des Einzelnen rechtfertigen eine Durchbrechung des Verbots rückwirkender belastender Gesetze zu Gunsten der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.2. Die rückwirkende Inkraftsetzung der durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz bewirkten Änderung des § 22b Abs. 1 S. 1 FRG ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]