Vereinbarung eines Stundenhonorars mindestens in Höhe der RVG -Gebühren
Für die anwaltliche Tätigkeit
des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin in oben genannter Sache sowie für alle
damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten (gerichtlicher oder nicht
gerichtlicher Art) wird ein Stundenhonorar i.H.v. netto ... Euro
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer vereinbart. Die Vergütung entspricht
mindestens jedoch den gesetzlichen Gebühren nach dem
Daneben sind sämtliche Auslagen wie Reisekosten, Tagegelder, Abwesenheitsgelder und Schreibauslagen (siehe Teil 7 VV RVG) gesondert zu entrichten.
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