Vollmacht deutsch und englisch

In Sachen

... ./. ...

wegen: ...

 

wird hiermit den Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen ...

VOLLMACHT

erteilt, einzeln oder gemeinsam den oder die Vollmachtgeber/Vollmachtgeberin prozessual und außerprozessual gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber allen Gerichten, Schiedsgerichten und Behörden sowie in allen Instanzen, zu vertreten.

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Einlegung, Zurücknahme und Beschränkung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art und den Verzicht auf diese sowie die Abgabe aller erforderlichen prozessualen Erklärungen, die der Vollmachtgeber/die Vollmachtgeberin abzugeben hat; ebenso die Vornahme einseitiger Rechtsgeschäfte wie z.B. Kündigungen.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf die Nebenverfahren (z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, Insolvenz- und Vergleichsverfahren).

Die Vollmacht umfasst ferner den Abschluss von Vergleichen sowie die Erklärung von Verzicht und Anerkenntnis. Sie umfasst auch die Berechtigung zur Erhebung von Widerklagen - ausdrücklich auch in Scheidungssachen - und Nebenklagen, die Berechtigung zur Streitverkündung und zum Prozessbeitritt nach Streitverkündung. Mit Erteilung der Vollmacht werden alle bisher in dieser Sache von den Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.

Diese Vollmacht berechtigt zur Übertragung der Vollmacht auf andere.