LAG München, vom 17.12.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1109/97
II. BAG - Beschlüsse vom 11.1.2000 - 8 AZN 828/99 und vom 11.10.2000 - 5 AZN 616/00,
Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - durch Erschwerung des Zugangs zu einer weiteren Instanz - hier: Nichtzulassungsbeschwerde - durch erheblich verspätete Absetzung des Urteils
BVerfG, Beschluss vom 26.03.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 383/00
DRsp Nr. 2002/14701
Vereitelung wirkungsvollen Rechtsschutzes - Art. 2 Abs. 1GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip - durch Erschwerung des Zugangs zu einer weiteren Instanz - hier: Nichtzulassungsbeschwerde - durch erheblich verspätete Absetzung des Urteils
1. Auf die Verletzung landesverfassungsrechtlicher Normen kann eine Verfassungsbeschwerde nicht gestützt werden.2. Der Anspruch auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 41, 23 [25 f.]; 69, 381 [385]). Gleichzeitig gebietet die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Pflicht zur Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Herstellung von Rechtssicherheit, dass strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden (vgl. BVerfGE 60, 253 [269]; 88, 118 [124]).
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