SG Hamburg, vom 19.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 138/05
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren, Einräumung eines höheren Budgets in des vertragsärztlichen Versorgung
LSG Hamburg, Beschluss vom 14.12.2005 - Aktenzeichen L 2 B 350/05 ER KA
DRsp Nr. 2008/8877
Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren, Einräumung eines höheren Budgets in des vertragsärztlichen Versorgung
Die Einräumung eines höheren Budgets für abgelaufene und für künftige Zeiträume kann der Vertragsarzt im Wege der einstweiligen Anordnung mit der Behauptung, das Vertragsarzthonorar lasse den weiteren Betrieb der neurologisch-psychiatrischen Praxis wirtschaftlich nicht zu, nicht erreichen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]