LSG Thüringen - Beschluss vom 20.04.2005
L 6 B 3/04 RJ
Normen:
SGG § 118 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 S. 2 § 197a ; ZPO § 380 Abs. 1 § 381 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 661/02

Verfahrensfehler bei der Besetzung der Richterbank im sozialgerichtlichen Verfahren, Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses ohne ehrenamtliche Richter

LSG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005 - Aktenzeichen L 6 B 3/04 RJ

DRsp Nr. 2008/17084

Verfahrensfehler bei der Besetzung der Richterbank im sozialgerichtlichen Verfahren, Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses ohne ehrenamtliche Richter

Sowohl ein Ordnungsgeldbeschluss gegen den in der Sitzung nicht erschienen Zeugen als auch eine Entscheidung über die Nichtabhilfe dürfen nicht ohne ehrenamtliche Richter vom Kammervorsitzenden allein erlassen werden. Es steht bei einem solchen Verfahrensfehler im Ermessen des Beschwerdegerichts, ob es eine eigene Sachentscheidung trifft oder die Sache an die Vorinstanz zurückverweist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 118 Abs. 1 S. 1 § 12 Abs. 1 S. 2 § 197a ; ZPO § 380 Abs. 1 § 381 Abs. 1 S. 3 ;
Vorinstanz: SG Nordhausen, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 661/02