SG Nordhausen, vom 24.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 5 RJ 661/02
Verfahrensfehler bei der Besetzung der Richterbank im sozialgerichtlichen Verfahren, Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses ohne ehrenamtliche Richter
LSG Thüringen, Beschluss vom 20.04.2005 - Aktenzeichen L 6 B 3/04 RJ
DRsp Nr. 2008/17084
Verfahrensfehler bei der Besetzung der Richterbank im sozialgerichtlichen Verfahren, Erlass eines Ordnungsgeldbeschlusses ohne ehrenamtliche Richter
Sowohl ein Ordnungsgeldbeschluss gegen den in der Sitzung nicht erschienen Zeugen als auch eine Entscheidung über die Nichtabhilfe dürfen nicht ohne ehrenamtliche Richter vom Kammervorsitzenden allein erlassen werden. Es steht bei einem solchen Verfahrensfehler im Ermessen des Beschwerdegerichts, ob es eine eigene Sachentscheidung trifft oder die Sache an die Vorinstanz zurückverweist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]