Die Verfahren B
Die Beschwerden des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in den Urteilen des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. August 2019 werden als unzulässig verworfen.
Die Anträge des Klägers, ihm zur Durchführung der Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in den bezeichneten Urteilen Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt M. aus H. beizuordnen, werden abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten der Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
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