Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landessozialgerichts vom 24. Januar 2018 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Das Thüringer LSG hat mit Urteil vom 24.1.2018 einen Anspruch der Klägerin auf eine unbefristete Gewährung der ihr - nach wiederholter Verlängerung - für die Zeit vom 1.11.2010 bis 31.10.2019 zuerkannten Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie auf einen Rentenbeginn bereits zum 1.5.2010 verneint.
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