BSG - Beschluss vom 30.10.2019
B 14 AS 10/19 B
Normen:
SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 21.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 429/16
SG Kassel, vom 17.03.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 447/14

Verfahrensrüge im NichtzulassungsbeschwerdeverfahrenVerletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

BSG, Beschluss vom 30.10.2019 - Aktenzeichen B 14 AS 10/19 B

DRsp Nr. 2019/17205

Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. November 2018 - L 6 AS 429/16 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Normenkette:

SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; SGG § 62;

Gründe:

Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in der angefochtenen Entscheidung ist zurückzuweisen, weil sie teils unzulässig und teils unbegründet ist.