Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 21. November 2018 - L
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in der angefochtenen Entscheidung ist zurückzuweisen, weil sie teils unzulässig und teils unbegründet ist.
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