1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.08.2012 -
2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 9.506,93 € der Kläger zu 73,72 % und der Beklagte zu 26,28 % zu tragen, während die Kosten der Berufungsinstanz dem Kläger bei einem Streitwert von 2.152,69 € brutto auferlegt werden.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten, soweit in der Berufungsinstanz noch von Interesse, über die Abgeltung von 29 Urlaubstagen aus 2010.
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