LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.01.2013
6 Sa 1894/12
Normen:
BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 18189/11

Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.01.2013 - Aktenzeichen 6 Sa 1894/12

DRsp Nr. 2013/7695

Verfall des Urlaubsabgeltungsanspruchs aufgrund arbeitsvertraglicher Ausschlussfrist

Auch ein Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs kann einer einzelvertraglichen Ausschlussfrist unterstellt werden.

1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 30.08.2012 - 1 Ca 18189/11 - im Kostenausspruch und insoweit geändert, wie der Beklagte zur Zahlung von mehr als 2.187,33 € brutto abzüglich 1.333,82 € netto sowie weiterer 1.644,68 € brutto nebst Zinsen verurteilt worden ist, und die Klage auch insoweit abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben bei einem Streitwert von 9.506,93 € der Kläger zu 73,72 % und der Beklagte zu 26,28 % zu tragen, während die Kosten der Berufungsinstanz dem Kläger bei einem Streitwert von 2.152,69 € brutto auferlegt werden.

3. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 157; BGB § 305 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten, soweit in der Berufungsinstanz noch von Interesse, über die Abgeltung von 29 Urlaubstagen aus 2010.