LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.11.2017
21 Sa 645/17
Normen:
TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3; TVöD -V § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 22.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2120/16

Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger GeltendmachungAnforderungen an ein Anspruchsschreiben

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.11.2017 - Aktenzeichen 21 Sa 645/17

DRsp Nr. 2018/17951

Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung Anforderungen an ein Anspruchsschreiben

Aus einem Anspruchsschreiben, das die tarifliche Ausschlussfrist des § 37 TVöD wahren soll, muss hervorgehen, welche konkreten Forderungen geltend gemacht werden sowie den Umfang, die Höhe und den Zeitraum, für den die Forderungen verfolgt werden.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 22. März 2017 - 4 Ca 2120/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3; TVöD -V § 37;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die höchstzulässige wöchentliche Arbeitszeit sowie über Ansprüche des Klägers auf finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit.