LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.11.2017
20 Sa 942/17
Normen:
TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3; TVöD -V § 37;
Vorinstanzen:
ArbG Potsdam, vom 28.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 2151/16

Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger GeltendmachungAnforderungen an ein Anspruchsschreiben

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2017 - Aktenzeichen 20 Sa 942/17

DRsp Nr. 2018/17952

Verfall von Ansprüchen wegen nicht rechtzeitiger Geltendmachung Anforderungen an ein Anspruchsschreiben

Aus einem Anspruchsschreiben, das die tarifliche Ausschlussfrist des § 37 TVöD wahren soll, muss hervorgehen, welche konkreten Forderungen geltend gemacht werden sowie den Umfang, die Höhe und den Zeitraum, für den die Forderungen verfolgt werden.

I. Die Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 1; TVG § 4 Abs. 4 S. 3; TVöD -V § 37;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit und in diesem Zusammenhang über die zulässige wöchentliche Arbeitszeit.