I. Die Berufung wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf finanziellen Ausgleich für in den Jahren 2013 bis 2015 über 48 Stunden pro Woche hinaus geleistete Arbeitszeit und in diesem Zusammenhang über die zulässige wöchentliche Arbeitszeit.
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