Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob Versorgungsbezüge des Klägers, eines Soldaten im Ruhestand, von der Beklagten zu Recht teilweise zum Ruhen gebracht worden sind im Hinblick auf einen Kapitalbetrag, den der Kläger für seine bei einer N...-Organisation geleistete Tätigkeit erhalten hat.
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