Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Entgeltpunkte für Zeiten nach dem FRG
SG Mainz, Gerichtsbescheid vom 24.09.2008 - Aktenzeichen S 7 R 59/08
DRsp Nr. 2008/20674
Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Entgeltpunkte für Zeiten nach dem FRG
Die Ungleichbehandlung von noch offenen und bereits bestandskräftig entschiedenen Fällen nach Art. 6 § 4 c Abs. 2 Nr. 3 FANG ist nicht verfassungswidrig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]