LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 19.01.2005
L 5 AL 192/04
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB III § 150 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 01.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 AL 3195/02

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Anspruchsdauer des Teilarbeitslosengeldes

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.01.2005 - Aktenzeichen L 5 AL 192/04

DRsp Nr. 2006/24972

Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Anspruchsdauer des Teilarbeitslosengeldes

Nach § 150 Abs. 2 Nr. 3 SGB III wird die Anspruchsdauer des Teilarbeitslosengeldes auf sechs Monaten begrenzt. Diese Regelung verletzt nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 GG. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; SGB III § 150 Abs. 2 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Anspruchsdauer für Teilarbeitslosengeld streitig.

Der am 12. August 1939 geborene Kläger ist von Beruf Musiklehrer. Er war seit dem 1. August 1974 als Musiklehrer zu 50 % (BAT-Tarif) bei der Kreisjugendmusikschule W./Jugendmusikschule S. beschäftigt. Dieses Arbeitverhältnis endete am 31. August 2002, danach bezog der Kläger ab 1. September 2002 eine 2/3 Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben war er vom 1. November 1982 bis 31. August 2004 bei der Jugendmusikschule in D. tätig. Nach Aufgabe dieses Arbeitsverhältnisses wurde ihm eine Vollrente gewährt.