Die Verfassungsbeschwerde betrifft die bis zum Jahre 2004 geltende Regelung des § 136 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Sozialgesetzbuchs Drittes Buch (SGB III) vom 24. März 1997 (BGBl I S. 594), wonach bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes fiktiv die Kirchensteuer auch bei solchen Arbeitslosen berücksichtigt wurde, die keiner steuererhebenden Kirche angehörten.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|