A.
Gegenstand der Verfahren ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, Beamte von den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zur medizinischen Rehabilitation auszuschließen.
I.
1. Nach §
Grundsätzlich haben Rehabilitationsmaßnahmen Vorrang vor der Rentengewährung. Dazu bestimmt das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation -
§ 7
(1) Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit sollen erst dann bewilligt werden, wenn zuvor Maßnahmen zur Rehabilitation durchgeführt worden sind oder wenn, insbesondere wegen Art oder Schwere der Behinderung, ein Erfolg solcher Maßnahmen nicht zu erwarten ist ...
(2) ...
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