I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 19. Januar 2016 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte auf Grund Bürgenhaftung Urlaubskassenbeiträge für die Monate Oktober 2013 bis März 2014 an den Kläger abzuführen hat.
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