A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die ordentliche Kündigung eines im Polizeidienst des Landes Berlin tätigen Arbeitnehmers, der früher Hauptmann der Volkspolizei der Deutschen Demokratischen Republik und zeitweilig hauptamtlicher Sekretär der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) war.
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