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Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Versorgungsanspruch der Witwe eines Arbeitnehmers gegen eine betriebliche Unterstützungskasse und deren Trägerunternehmen. Streitig sind die Voraussetzungen, unter denen die vorgesehenen Kassenleistungen in Übergangsfällen widerrufen werden können, in denen das Versorgungsanrecht vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) begründet worden ist und das Arbeitsverhältnis erst nach diesem Zeitpunkt endet.
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