A. Die Beschwerdeführerin, die als Rechtsanwältin Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks ist, wendet sich mit der Verfassungsbeschwerde gegen ihre Heranziehung zur Zahlung des Mindestbeitrages während der Kindererziehungszeiten nach § 56 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuchs Sechstes Buch (SGB VI).
I. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung ist die berufsständische Pflichtaltersversorgung Teil der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden gegliederten Alterssicherung. Den Einrichtungen der berufsständischen Versorgung ist auf landesrechtlicher Grundlage die öffentliche Aufgabe einer Altersversorgung für die Angehörigen der so genannten freien Berufe übertragen.
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