BVerfG - Beschluß vom 27.04.2005
1 BvR 2674/04
Normen:
GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ArbGG § 69 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2005, 347
NZA 2005, 781
Vorinstanzen:
LAG Thüringen, vom 30.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 342/03

Verfassungsrechtliche Folgen verspäteter Absetzung von Urteilen des Landesarbeitsgerichts

BVerfG, Beschluß vom 27.04.2005 - Aktenzeichen 1 BvR 2674/04

DRsp Nr. 2005/8250

Verfassungsrechtliche Folgen verspäteter Absetzung von Urteilen des Landesarbeitsgerichts

Wird eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung, in der die Revision nicht zugelassen wurde, erst mehr als fünf Monate nach Verkündung unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben, so ist das Gebot effektiven Rechtsschutzes verletzt, weil insbesondere nicht gewährleistet ist, dass die schriftlichen Urteilsgründe die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse zutreffend wiedergeben.

Normenkette:

GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; ArbGG § 69 Abs. 1 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein landesarbeitsgerichtliches Berufungsurteil, das erst mehr als fünf Monate nach der Verkündung in vollständiger Fassung abgesetzt wurde.

I. 1. Im Ausgangsverfahren wurde über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung gestritten. Der Kläger war seit dem 29. Oktober 1990 bei der Beschwerdeführerin beziehungsweise bei deren Rechtsvorgängerin beschäftigt. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 kündigte die Beschwerdeführerin das Arbeitsverhältnis ordentlich aus betriebsbedingten Gründen zum 30. Juni 2003. Hiergegen erhob der Kläger Kündigungsschutzklage.