BVerfG - Beschluß vom 18.12.1987
1 BvR 1242/87
Normen:
BetrAVG § 4 Abs. 1 § 7 ; GG Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BetrAV 1989, 67
DB 1988, 1905
DRsp VI(610)211
KTS 1989, 111
Vorinstanzen:
BAG, vom 17.03.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 3 AZR 605/85

Verfassungsrechtliche Kontrolle der fachgerichtlichen Anforderungen an eine wirksame Schuldübernahme der Betriebsrentenverpflichtungen

BVerfG, Beschluß vom 18.12.1987 - Aktenzeichen 1 BvR 1242/87

DRsp Nr. 1992/191

Verfassungsrechtliche Kontrolle der fachgerichtlichen Anforderungen an eine wirksame Schuldübernahme der Betriebsrentenverpflichtungen

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das BAG für eine wirksame Schuldübernahme der Betriebsrentenverpflichtungen die Zustimmung des Pensions-Sicherungsvereins (PSV) als Träger der Insolvenzsicherung verlangt.

Normenkette:

BetrAVG § 4 Abs. 1 § 7 ; GG Art. 2 Abs. 1 Halbsatz 2 Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ;

Die 1. Kammer des ersten Senats des BVerfG hat die gegen das Urteil des BAG vom 17. 3. 1987 (3 AZR 605/85, in BAGE 54, 297 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrAVG [hier: VI (610) 206 a-c]) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Ä Die Kammer führt zunächst aus: Das BAG habe in einer an Sinn und Zweck des Betriebsrentengesetzes orientierten richterlichen Rechtsfindung den Schutzbereich des § 4 Abs. 1 BetrAVG auf die laufenden betrieblichen Altersversorgungsleistungen ausdehnen dürfen. Die Kammer fährt fort: