BVerfG - Beschluß vom 11.07.1979
1 BvR 399/79
Normen:
BGB § 242 § 611 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
BAG - Urteil vom 27.10.1978 - 5 AZR 754/77 - AP Nr. 99 zu § 611 BGB Gratifikation,

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung auch bei Zweifel an deren Richtigkeit

BVerfG, Beschluß vom 11.07.1979 - Aktenzeichen 1 BvR 399/79

DRsp Nr. 2005/2017

Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer fachgerichtlichen Entscheidung auch bei Zweifel an deren "Richtigkeit"

Das Bundesarbeitsgericht hat die dem Gericht obliegende Abwägung der widerstreitenden Interessen der Prozeßparteien nach sachgerechten Gesichtspunkten vorgenommen. Eine Grundrechtswidrigkeit liegt noch nicht vor, wenn die Abwägung zu einem Ergebnis geführt hätte, über dessen "Richtigkeit" sich streiten ließe.

Normenkette:

BGB § 242 § 611 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe: