A.
Gegenstand der Vorlage ist die Frage, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daß ein Arbeitsloser seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei pflichtwidrigen Meldeversäumnissen unabhängig vom Verschuldensgrad und vom eingetretenen Schaden ausnahmslos für zwei Wochen verliert.
I. 1. Eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld ist nach §
Über die Voraussetzungen der Meldepflicht bestimmt das
§ 132
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