Verfassungswidrigkeit der in § 368a RVO enthaltenen Zulassungsbeschränkungen
BVerfG, Urteil vom 23.03.1960 - Aktenzeichen 1 BvR 216/51
DRsp Nr. 1996/7433
Verfassungswidrigkeit der in § 368aRVO enthaltenen Zulassungsbeschränkungen
»Das geltende Kassenarztrecht, nach dem auf Grund einer Verhältniszahl Kassenarztsitze eingerichtet und jeweils nur mit einem Bewerber besetzt werden, beschränkt die Ausübung des Arztberufs für die nicht zugelassenen Ärzte in einem Maße, daß die Regelung einer Beschränkung der Berufswahl nahekommt. Nach den hierfür aufgestellten Maßstäben (BVerfGE 7, 377 [407]) ist diese Regelung mit Art. 12 Abs. 1GG nicht vereinbar.«