Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig- Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Dezember 2019 - L 9 SO 48/18 - wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Der Kläger hat selbst mit am 14.5.2020 beim Bundessozialgericht (
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|