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Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) ab 12. Juni 2002 bis zum 23. Juli 2002 wegen eines nicht mitgeteilten Umzugs und eine Erstattungsforderung der Beklagten für den Zeitraum vom 12. Juni bis 30. Juni 2002 in Höhe von 808,63 _.
Der im Juli 1940 geborene Kläger meldete sich zum 1. November 2001 bei der Beklagten (Arbeitsamt Bielefeld) arbeitslos. In seinem Antrag vom September 2001 gab er als Wohnanschrift "Holländische Straße 20 in 33607 Bielefeld" an. Die Beklagte bewilligte dem Kläger Alg unter den erleichterten Voraussetzungen des § 428 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ab 1. November 2001. Ab 1. Januar 2002 betrug die Leistungshöhe 34,94 _ täglich und 244,58 _ wöchentlich.
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