LG Bonn, vom 02.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 300/14
OLG Köln, vom 01.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen I-4 U 15/15
Vergabe von Stipendien zur Förderung der Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland durch einen eingetragenen Verein; Vergabe im Rahmen des Bucerius-Jura-Programms; Begriff der Bildung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); Benachteiligung eines Bewerbers aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei der Begründung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse; Unterschiedliche Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit
BGH, Beschluss vom 01.06.2017 - Aktenzeichen I ZR 272/15
DRsp Nr. 2017/10111
Vergabe von Stipendien zur Förderung der Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland durch einen eingetragenen Verein; Vergabe im Rahmen des "Bucerius-Jura-Programms"; Begriff der Bildung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG); Benachteiligung eines Bewerbers aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft bei der Begründung sonstiger zivilrechtlicher Schuldverhältnisse; Unterschiedliche Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit
AGG § 19 Abs. 1 Nr. 1Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. L 180 vom 19. Juli 2000, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Fällt die Vergabe von Stipendien, die Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland fördern sollen, durch einen eingetragenen Verein unter den Begriff "Bildung" im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2000/43/EG?2. Falls Frage 1 zu bejahen ist:
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