SG Marburg - Urteil vom 13.12.2006
S 12 KA 797/06
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;

Vergleich der Gesamtfallwerte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

SG Marburg, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 797/06

DRsp Nr. 2007/3190

Vergleich der Gesamtfallwerte bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung

Für einen Vergleich der Gesamtfallwerte sind unterschiedliche Durchschnittswerte für Einzelwerte zwischen verschiedenen KZV-Bereichen ohne Bedeutung. Zulässig ist ein Vergleich mit dem Gesamtfallwert aller Zahnärzte des Zulassungsbezirks. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;