LSG Thüringen - Beschluss vom 30.11.2005
L 6 SF 738/05
Normen:
JVEG § 7 Abs. 2 ; ZuSEG § 11 Abs. 2 ;

Vergütung eines sachverständigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Thüringen, Beschluss vom 30.11.2005 - Aktenzeichen L 6 SF 738/05

DRsp Nr. 2008/9115

Vergütung eines sachverständigen Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

Liegt keine gerichtliche Aufforderung zur Fertigung einer Handakte des sachverständigen Zeugen vor, so kommt eine Kostenerstattung unter der Geltung des JVEG grundsätzlich nicht mehr in Betracht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 7 Abs. 2 ; ZuSEG § 11 Abs. 2 ;