Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Freiburg vom 15.06.2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 467,05 € festgesetzt.
Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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