Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Juli 2018 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 2.903,77 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Zahlung von 2.903,77 EUR aufgrund einer stationären Krankenhausbehandlung.
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