LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 31.01.2005
L 4 KR 30/01
Normen:
BGB § 291 § 823 Abs. 1 ; SGB V § 129 Abs. 3 § 129 Abs. 5 ; SGG § 54 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 10.05.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 315/99

Vergütung verausgabter Arzneimittel, Verbot der Stückelung in Form der Abgabe unterschiedlicher Packungsgrößen

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 30/01

DRsp Nr. 2008/20579

Vergütung verausgabter Arzneimittel, Verbot der Stückelung in Form der Abgabe unterschiedlicher Packungsgrößen

Der Verstoß gegen § 5 Abs. 2 des Rahmenvertrages, der dem Apotheker eine Stückelung in Form der Abgabe unterschiedlicher Packungsgrößen untersagt, sofern nicht der Arzt durch einen besonderen Vermerk auf die Abweichung der Verordnungsmenge vom Inhalt der Packung hinweist, erlaubt der Krankenkasse nur dann eine Retaxierung des Preises, wenn ihr durch die Abgabeform ein wirtschaftlicher Nachteil entstanden ist. Die Krankenkasse kann die Sanktion nur aus den Vertragsmaßnahmen des § 7 Abs. 1 des Rahmenvertrages auswählen, wenn der Apotheker lediglich die erforderliche Gegenzeichnung durch den Arzt unterlässt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 291 § 823 Abs. 1 ; SGB V § 129 Abs. 3 § 129 Abs. 5 ; SGG § 54 Abs. 5 ;