Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 7. Juni 2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Der Kläger begehrt höheres Honorar für die von ihm in den Quartalen I/2000 bis III/2005 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen.
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