BSG - Urteil vom 11.12.2013
B 6 KA 14/13 R
Normen:
SGB V § 87; EBM-Ä Nr. 40100; EBM-Ä Nr. 40120;
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 17.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 KA 36/12
SG Mainz, vom 21.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KA 148/10

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer Berufsausübungsgemeinschaft von Ärzten für Pathologie; Zulässigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen bei Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial bzw. -ergebnissen

BSG, Urteil vom 11.12.2013 - Aktenzeichen B 6 KA 14/13 R

DRsp Nr. 2014/4183

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer Berufsausübungsgemeinschaft von Ärzten für Pathologie; Zulässigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen bei Kostenpauschalen für die Versendung von Untersuchungsmaterial bzw. -ergebnissen

Für die Versendung von Untersuchungsergebnissen an Dritte kann die "kleine" Portopauschale nach der Nr 40120 EBM-Ä nicht zusätzlich zur Versandpauschale nach Nr 40100 EBM-Ä abgerechnet werden.

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 17. Januar 2013 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 21. März 2012 zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.

Normenkette:

SGB V § 87; EBM-Ä Nr. 40100; EBM-Ä Nr. 40120;

Gründe:

I

Im Streit steht eine sachlich-rechnerische Richtigstellung für das Quartal I/2008.