LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.10.2020
L 5 KA 2789/17
Normen:
SGB V § 82 Abs. 1 S. 2; SGB V § 95 Abs. 1 S. 2; SGB X § 31 S. 2; BMV-Ä § 35 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 19.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 KA 1076/15

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer überörtlichen BerufsausübungsgemeinschaftErforderlichkeit der persönlichen Unterschrift eines jeden Partners unter einer Abrechnungssammelerklärung anstelle der Unterschrift eines einzelvertretungsberechtigten Gesellschafters

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.10.2020 - Aktenzeichen L 5 KA 2789/17

DRsp Nr. 2021/1172

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft Erforderlichkeit der persönlichen Unterschrift eines jeden Partners unter einer Abrechnungssammelerklärung anstelle der Unterschrift eines einzelvertretungsberechtigten Gesellschafters

Die Abrechnungssammelerklärung muss von allen Partnern einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft sowie vom ärztlichen Leiter und dem Vertretungsberechtigten eines Medizinischen Versorgungszentrums als Nebenbetriebsstätte unterzeichnet werden.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.05.2017 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 EUR endgültig festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 82 Abs. 1 S. 2; SGB V § 95 Abs. 1 S. 2; SGB X § 31 S. 2; BMV-Ä § 35 Abs. 1 S. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist die Unterschrift unter der Abrechnungssammelerklärung streitig.

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