Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19.05.2017 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.000 EUR endgültig festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist die Unterschrift unter der Abrechnungssammelerklärung streitig.
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