BSG - Urteil vom 29.06.2011
B 6 KA 18/10 R
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4 S. 2; SGB V § 85 Abs. 4 S. 7; SGB V § 85 Abs. 4 S. 8; SGB V § 85 Abs. 4a S. 1; SGG § 70 Nr. 1; SGG § 75 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KA 249/07
LSG Hessen, vom 17.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 KA 28/08

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines Chirurgen für von ihm durchgeführte proktologische Untersuchungen

BSG, Urteil vom 29.06.2011 - Aktenzeichen B 6 KA 18/10 R

DRsp Nr. 2011/18575

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Erhöhung der Fallpunktzahl eines Chirurgen für von ihm durchgeführte proktologische Untersuchungen

Anpassungen des Regelleistungsvolumens zur Sicherstellung einer ausreichenden medizinischen Versorgung setzen voraus, dass in besonderem Umfang spezielle Leistungen erbracht werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. März 2010 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte bei ihrer Neubescheidung die Rechtsauffassung des erkennenden Senats zu beachten hat.

Die Beklagte trägt die Kosten auch des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4 S. 2; SGB V § 85 Abs. 4 S. 7; SGB V § 85 Abs. 4 S. 8; SGB V § 85 Abs. 4a S. 1; SGG § 70 Nr. 1; SGG § 75 Abs. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Zuerkennung einer Erhöhung des Regelleistungsvolumens (RLV) für die Quartale II/2005 bis II/2006.