Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 4. Juni 2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Klägerin begehrt eine höhere Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Quartal 2/2009; das Verfahren für das Quartal 3/2009 ist unter dem Az
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