Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 27. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer sachlich-rechnerischen Richtigstellung von Leistungen, die die Klägerin im Quartal 1/2017 innerhalb von drei Tagen, beginnend mit dem Operationstag, nach einer ambulanten Operation erbrachte.
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