LSG Hamburg - Urteil vom 19.11.2020
L 5 KA 3/18
Normen:
SGG § 57 Abs. 1 S. 2; SGG § 57a; SGG § 98; GVG § 17a Abs. 2; BGB § 199; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1-2; BGB § 814; BGB § 819 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 13.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 27 KA 104/16

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenRückforderung von Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung an die Bankverbindung des Ehemanns im Wege einer Nichtleistungskondiktion in Form der Durchgriffskondiktion im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGBZulässigkeit des Rechtswegs zur Sozialgerichtsbarkeit nach einer Verweisung der ordentlichen Gerichtsbarkeit

LSG Hamburg, Urteil vom 19.11.2020 - Aktenzeichen L 5 KA 3/18

DRsp Nr. 2021/1417

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Rückforderung von Abschlagszahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung an die Bankverbindung des Ehemanns im Wege einer Nichtleistungskondiktion in Form der Durchgriffskondiktion im Sinne des § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB Zulässigkeit des Rechtswegs zur Sozialgerichtsbarkeit nach einer Verweisung der ordentlichen Gerichtsbarkeit

1. Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens bis auf die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selber tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 57 Abs. 1 S. 2; SGG § 57a; SGG § 98; GVG § 17a Abs. 2; BGB § 199; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1-2; BGB § 814; BGB § 819 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Rückzahlung von 40.000 EUR.

Die Ehefrau des Beklagten, die Beigeladene zu 1, war im Bezirk der Klägerin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Im Mai 2012 beantragte sie ihre Zulassung als Vertragsärztin im Bezirk der Beigeladenen zu 2, weil der Beklagte schon seit längerem im Bezirk der Beigeladenen zu 2 als Kinder- und Jugendpsychotherapeut zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung der gesetzlich Versicherten zugelassen war. Seit 1.10.2012 betreiben der Beklagte und die Beigeladene zu 1 in Hamburg eine Praxisgemeinschaft.