Die Beschwerde des Erinnerungsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 28. Januar 2020 wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gebührenfrei. Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Höhe der Vergütung von Auslagen für gefertigte Fotokopien.
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